Ablauf und Kosten.

Wie läuft die Aufnahme einer Therapie ab?

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Erstgespräch

Wenn Sie eine Therapie beginnen möchten, können Sie gerne einen Termin für ein Erstgespräch bei mir vereinbaren. In dieser 50-minütigen ersten Sitzung haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen in einem geschützten Rahmen zu schildern. Im Anschluss erhalten Sie von mir eine Rückmeldung, ob eine Psychotherapie indiziert ist sowie Informationen zum weiteren Ablauf.

Probatorik

In den darauf folgenden bis zu vier probatorischen Sitzungen nehmen wir uns Zeit für eine genauere Diagnostik und eine individuelle Therapieplanung. Sie haben hier die Möglichkeit, sich noch besser mit der Therapie vertraut zu machen, einen Eindruck zu gewinnen, ob Sie sich wohlfühlen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist. Wenn wir uns für die Fortführung der Therapie entscheiden, stellen wir im Anschluss einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle.

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Therapiesitzungen

Die eigentliche Therapie ist ein individueller Prozess, der sich ganz an Ihren Bedürfnissen orientiert. In der Regel finden die Sitzungen wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Je nach Behandlungsbedarf liegt der Umfang einer Therapie bei einer Kurzzeittherapie (ca. 12–24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (je nach Bedarf bis zu 60 Sitzungen). Wir gestalten die Therapie so, dass sie sich bestmöglich in Ihr Leben integrieren lässt. Auch Onlinesitzungen sind möglich, sprechen Sie mich hierzu gerne an.

Mit welchen Kosten sollte ich rechnen?

Privatversichtert und Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel ganz oder teilweise. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Umfang der Kostenerstattung hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Bitte informieren Sie sich vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung über Ihre individuellen Vertragsbedingungen. Klären Sie: • ob und in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Vertrag enthalten ist, • welche Unterlagen für eine Kostenerstattung gefordert werden, ob Erstgespräch und probatorische Sitzungen übernommen werden.

Selbstzahler

Sie können die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst tragen. In diesem Fall erfolgt keine Beantragung über Ihre Krankenkasse, und mögliche Wartezeiten auf Genehmigungen entfallen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Kostenerstattung

Meine Praxis hat keine Möglichkeit zur direkten Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. In begründeten Ausnahmefällen ist jedoch eine Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich. Dafür ist ein Nachweis erforderlich, dass Sie trotz medizinischer Notwendigkeit und ausreichender Bemühungen innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (ca. 3 Monate) keinen geeigneten Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung erhalten haben.

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Privatpraxis für Psychotherapie

M.Sc. Birthe Prüßner

Psychologische Psychotherapeutin

Verhaltenstherapie

Private Kassen, Beihilfe, Selbstzahler

So finden Sie mich

Brienner Straße 54a
80333 München

Tel. 0152 07020752

kontakt@psychotherapie-pruessner.de

 


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